BaFin
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz als BaFin bezeichnet, erfüllt in Deutschland vorwiegend Überwachungsaufgaben. Im Fokus der Anstalt stehen dabei nicht nur Unternehmen des Finanzierungs- und Wertpapierhandelssektors, sondern auch Verbraucher. Letztere werden unter anderem zur Vermeidung der Geldwäsche durch die BaFin beobachtet. Im Rahmen eines institutionellen Überwachungsorgans soll die Aufsichtsbehörde vor allem über die Stabilität des Finanzmarktes wachen und prüft deshalb die Solvenz von Banken, Versicherungen und anderen Finanzdienstleistern. Das Aufgabenspektrum der BaFin lässt sich in vier Kernbereiche unterteilen: Der Konto-, Banken- sowie der Versicherungs- und Wertpapieraufsicht.
Um ihren Aufgaben gerecht werden zu können, reicht es für die BaFin nicht aus, nur bei Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit eine Prüfung durchzuführen. Kreditinstitute und Dienstleister in diesem Wirtschaftssektor müssen sich einer ständigen Aufsicht durch die BaFin unterwerfen. Eine solche Zentralisierung der Kompetenzen in nur einem Aufsichtsgremium führt allerdings auch immer wieder zu Schwierigkeiten, und zwar speziell dann, wenn die internen Mechanismen der BaFin nur unzureichend funktionieren.
Als Grundlagen für die Arbeit der deutschen Finanzaufsichtsbehörde gelten das Kreditwesengesetz (KWG), die Sovabilitäts- und Liquiditätsverordnung (SolvV, LiqV) sowie die Eigenkapitalvorschriften nach Basel II.
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