Call
Der Begriff Call stammt aus dem Handel mit Optionsscheinen und bezieht sich auf die Kaufoption. Hierbei wird dem Käufer das Recht eingeräumt, eine bestimmte Menge eines Basiswertes zu einem vorher festgelegten Preis zu erwerben. Aus einem Call erwächst keine Kaufverpflichtung, lediglich der Verkäufer muss den Basiswert abgeben, sofern vom Kaufrecht Gebrauch gemacht wird. Damit unterscheidet sich der Handel deutlich von den sogenannten Future-Kontrakten, da bei Letzteren eine Verpflichtung für beide Parteien entsteht. Sollte der Käufer von seiner Call-Option Gebrauch machen, muss der Basiswert aber nicht zwingend geliefert werden. Im Rahmen eines Barausgleichs zwischen Ausübungspreis und dem Wert, welchen die Option eigentlich eingeschlossen hat, zahlt der Verkäufer die Differenz zwischen beiden aus.
Das Gegenteil eines Calls wäre der Put, also die Verkaufsoption. Call-Optionen kennen verschiedene Positionen, die sich nach dem aktuellen Marktgeschehen richten und unterschiedliche Erwartungshaltungen der Käufer wiedergeben. Falls es zu einem Steigen der Kurse kommt, wäre etwa ein Long-Call denkbar, während bei fallenden Kursen das Gegenteil, ein Long-Put ratsam wäre.
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