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Abgeltungssteuer

In Deutschland wie auch in vielen anderen Staaten unterliegen auch Kapitalerträge einer steuerlichen Erfassung und müssen im entsprechenden Rahmen versteuert werden. Bisher ist dies in Form der Kapitalertragssteuer geschehen. Ab dem 01. Januar 2009 müssen Kapitalerträge über die neue Abgeltungssteuer verrechnet werden, die neben der Besteuerung von Zinsen und Dividenden auch die Besteuerung von Gewinnen aus Wertpapiergeschäften mit einschließt. Das Besondere am neuen System der Besteuerung ist die Einführung eines einheitlichen Steuersatzes in Höhe von 25 Prozent. Damit weicht die Bundesregierung von der bisherigen Praxis, einzelne Kapitalertragsarten unterschiedlich zu besteuern, ab.
Neben der Abgeltungssteuer werden für die Kapitalerträge in gewohnter Form ein Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und die Kirchensteuer in Höhe von 8 Prozent bzw. 9 Prozent einbehalten. Um den Abzug selbst müssen sich Anleger nicht kümmern, Banken und Finanzdienstleister führen die Abgeltungssteuer direkt ab, ohne sie vorher an ihre Kunden auszuzahlen.
Von den Veränderungen im Zusammenhang mit der Einführung des neuen Systems zur Besteuerung von Kapitalerträgen können im gewohnten Umfang Freibeträge geltend gemacht werden: Singles stehen 801 EUR Freibetrag zur Verfügung, während Paare bis zu 1.602 EUR über den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei nutzen können.


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