Einlagensicherung
Der Begriff Einlagensicherung steht in Deutschland für verschiedene Maßnahmen, mit denen Kundengelder im Fall von Zahlungsschwierigkeiten geschützt werden. Hierunter fallen neben Spareinlagen auch Guthaben in Form von Fest- oder Termingeld. Wertpapiere und Fonds werden durch die Einlagensicherung hingegen nicht berücksichtigt, da diese durch Banken lediglich verwahrt werden. Wie genau sich die Einlagensicherung im nationalen Rahmen präsentiert, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In Deutschland greifen an dieser Stelle vier unterschiedliche Stufen ineinander. Die erste Schutzmauer gegen Verluste bildet das haftende Eigenkapital der einzelnen Banken. Zu diesem Zweck müssen mindestens 8 Prozent, gemessen an den wirtschaftlichen Kenngrößen, als Eigenkapital zur Verfügung stehen. Sollte dieser Mechanismus versagen, greift die zugehörige Bankengruppe ein und stellt Kapital bereit, mit dem die Forderungen bedient werden können. Diese Form der Haftung, in der sich Tochter- über die Muttergesellschaft absichern, wird über eine sogenannte Patronatserklärung abgewickelt. Erst wenn die Rettungsversuche auch hier scheitern, greift die obligatorische gesetzliche Sicherung. Einlagen werden in diesem Zusammenhang aber nur bis zu einer gewissen Höhe geschützt, aktuell liegt die Obergrenze bei 90 Prozent der Einlage bis zu einem Maximalwert von 20.000 EUR. Daneben haben sich aber in der Vergangenheit auch freiwillige Schutzmechanismen etabliert, die sogenannten Einlagensicherungsfonds. Diese werden in der Regel über Bankenverbände unterhalten und übernehmen die Sicherung der Spareinlagen bis zu einem gewissen Prozentsatz des haftenden Eigenkapitals der einzelnen Institute.
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