Einlagensicherungsfonds
Begriffe wie Einlagensicherungsfonds sind in Zeiten einer Krise der Finanzmärkte wieder in aller Munde. Laufen die Geschäfte der Banken dagegen hervorragend, wird über die Sicherheit der Einlagen nur selten nachgedacht. Für viele Verbraucher stehen Einlagensicherungsfonds auf einer Stufe mit der gesetzlichen Einlagensicherung, was jedoch eine falsche Annahme ist. Es muss eine klare Trennlinie zwischen beiden Sicherheitseinrichtungen gezogen werden, da sich beide gänzlich voneinander unterscheiden.
Bei einem Einlagensicherungsfonds handelt es sich um eine freiwillige Einrichtung, die durch Banken zum Schutz der Kundengelder im Fall einer möglichen Insolvenz eingerichtet wird. In der Regel werden diese Fonds unter der Führung von Bankenverbänden etabliert, denen zugleich die Verwaltung dieser Form der freiwilligen Einlagensicherung obliegt. Jede Bank, die einem solchen Fonds angeschlossen ist, muss pro Jahr einen gewissen Beitrag für die Mitgliedschaft aufbringen, der sich nach Umsatz und Kreditwürdigkeit richtet. Sollte der Ernstfall einmal eintreten, stehen für die Sicherung der Kundenforderungen Geldmittel zur Verfügung, die sich maßgeblich am haftenden Eigenkapital der betroffenen Bank und einem festgelegten Prozentsatz orientieren.
In Deutschland legt der Bundesverband deutscher Banken in seinem Fonds zum Beispiel 30 Prozent des Eigenkapitals als Einlagensicherung fest. Bei 150 Mio. EUR wäre also das Vermögen jedes einzelnen Kunden mit insgesamt 45 Mio. EUR über den Einlagensicherungsfonds abgedeckt. Bevor Verbraucher allerdings auf dieses Kapital zugreifen können, müssen alle anderen Formen der Einlagensicherung versagen.
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