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Europäische Zentralbank


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Die Europäische Zentralbank (EZB), mit Sitz in der internationalen Handelsmetropole Frankfurt am Main ist die tragende Säule innerhalb des europäischen Wirtschaftssystems und elementarer Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB).

In Zusammenarbeit mit den nationalen Zentralbanken der einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die ebenfalls dem ESZB zugehörig sind, soll die EZB im Rahmen dieses Systems für ein Anhalten der Preisstabilität sorgen.

Grundlage der Entstehung einer europäischen Zentralbank mit weitreichenden Befugnissen war die Entscheidung für eine gemeinsame Währung innerhalb des EU-Raumes, wodurch sich auch die Notwendigkeit zur Schaffung einer gemeinsamen Geld- und Währungspolitik ergab. Aus dieser Stellung heraus fällt der EZB die wichtige Aufgabe zu, für die Stabilität des Euros und des Preisniveaus innerhalb der Eurozone zu sorgen.
Zu diesem Zweck ist die Überwachung der Inflationsentwicklung zu einer wichtigen Tätigkeit der EZB geworden. Daneben verwaltet die Europäische Zentralbank auch die Währungsreserven einzelner Mitgliedsstaaten und hat zusätzlich den reibungslosen Ablauf der Zahlungsströme im Auge.

Speziell in Krisenzeiten richten sich die Augen der Öffentlichkeit immer wieder auf die Entscheidungen der EZB. Neben einer Senkung oder Anhebung der Zinsen kann die Europäische Zentralbank dem Markt auch frisches Geld zur Verfügung stellen und nimmt gleichzeitig eine beratende Funktion europäischer und nationaler Behörden ein. Im Rahmen ihrer geldpolitischen Aufgabe kann die Europäische Zentralbank mithilfe des Leitzinssatzes auf den Kapitalmarkt einwirken und Finanzgeschäfte über diesen Hebel steuern. Weiterhin unterliegt der EZB auch die Bestimmung der einzelnen Marktzinssätze wie etwa des Euribor oder EONIA. Damit hat die Zentralbank nicht nur Einfluss auf Interbankengeschäfte sondern auch auf Finanzierungen im Geschäft mit Privatkunden.

Unter dem Dach der Europäischen Zentralbank vereinen sich drei Gremien: Mit dem Rat sowie dem erweiterten Rat verfügt das oberste zentrale Kreditinstitut Europas über zwei Beschlussorgane, während das Direktorium für die eigentliche Geschäftsführung zuständig ist.
Dem erweiterten Rat fallen aber keine Beschlussbefugnisse über die aktuelle Geldpolitik der EZB zu. Diese Aufgabe übernehmen die Mitglieder des Rates, in dem alle Länder innerhalb der Eurozone vertreten sind.




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