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Halbeinkünfteverfahren


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Das Halbeinkünfteverfahren verkörpert ein sehr spezielles Verfahren zur Feststellung bzw. Ermittlung der Steuer auf bestimmte Arten von Kapitalerträgen. In erster Linie ist es für Kapitalanleger von Bedeutung, die Gewinne aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften erzielen. Betroffen sind größtenteils Aktionäre, die mit ihren Investments Dividenden erwirtschaften. Weil die Aktien als Unternehmensbeteiligung eingestuft werden, müssen die Dividendeneinnahmen bis zum 1. Januar 2009 nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden.
Eingeführt wurde das Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2000, um eine so genannte Doppelbesteuerung der Gewinne zu verhindern. Unter normaler steuerlicher Betrachtung würden Dividenden doppelt besteuert werden: Einmal würden nämlich die Aktiengesellschaften ihre Gewinne (und somit auch die Dividendenzahlungen) versteuern müssen, ebenso wie die Aktionäre, die ihre Dividendenzahlungen versteuern müssen. Weil eine Doppelbesteuerung jedoch gegen das Grundgesetzt verstößt und somit verfassungswidrig ist, wurde das Halbeinkünfteverfahren eingeführt. Dieses sieht vor, dass die Aktiengesellschaften die auszuschüttenden Dividenden lediglich zur Hälfte versteuern müssen. Im Gegenzug müssen die Aktionäre ebenfalls die Hälfte ihrer Dividenden versteuern. Die Aktionäre entrichten in diesem Fall sowohl die Einkommenssteuer wie auch den Solidaritätszuschlag.
Im Übrigen gilt diese Regelung ebenso für Dividendenzahlungen, die von ausländischen Aktiengesellschaften stammen. Auch diese Gewinne sind zur Hälfte zu versteuern. Allerdings ist das gesamte Halbeinkünfteverfahren nur noch bedingt von Bedeutung, da es am 1. Januar 2009 von der Abgeltungssteuer abgelöst wird – dann werden auch Dividendengewinne pauschal besteuert.




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