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Effektivzins

Zinsen zählen zu den elementarsten Begriffen im Bereich des Bankwesens. Neben dem Effektivzins taucht an dieser Stelle immer wieder der Nominalzins auf. Letzterer versteht sich als originärer Zins, der am besten als eine Art Ausleihgebühr verstanden werden kann und pro Jahr an den Kreditgeber auszuzahlen ist. Allerdings fehlen in dieser Angabe zusätzliche Kosten, die aus dem Abschluss eines Darlehens zwangsläufig entstehen. Um der Forderung des § 492 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nachzukommen und die Kosten eines Darlehens vor Vertragsabschluss bekannt zu geben und transparent zu machen, sind Banken zur Einführung des Effektivzinses übergegangen. Damit lassen sich einzelne Angebote, die in Kredithöhe und Laufzeit identisch sind, durch den Verbraucher vergleichen. Allerdings fallen dem effektiven Jahreszins nicht alle Darlehensnebenkosten zu, da Notargebühren oder Kosten der Wertermittlung hier nicht in die Berechnung eingeschlossen werden. Einflussgrößen auf die Höhe des Effektivzinses sind unter anderem der Nennbetrag und Nominalzins sowie die Tilgung und das Disagio. Daneben bestimmt auch die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers darüber, wie hoch die Kosten am Ende ausfallen.


Bank of Scotland - Tagesgeld