Girokonto
Das heute aus dem Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenkende Girokonto hat eine bis ins Mittelalter zurückgehende Geschichte, doch es hat bis in die 1960er Jahre gedauert, bis seine Bedeutung für die gesamte Abwicklung des Zahlungsverkehrs erkannt worden ist.
Entstehungsgeschichte des Girokontos
Der italienische Wortteil “Giro” gibt einen Hinweis auf den Ursprung des Kontos: Die bis dahin nur regional bedeutsame kontenmäßige Verrechnungsmethode unter Kaufleuten verbreitete sich im 14. Jahrhundert von Italien aus um die Welt. Das Wort Giro wird übersetzt mit “kreisen lassen ” oder “Kreislauf” und beschreibt das Wesen des Kontos: Ständige Ein- und Auszahlungen und damit verbunden ständige Bewegungen des Kontosaldos.
In Deutschland erlangte der bargeldlose Zahlungsverkehr erst 1875 mit der Gründung der Reichsbank zentrale Bedeutung, war aber noch großen Unternehmen und vermögenden Bürgern vorbehalten. Das sollte sich 1871 mit Gründung der Deutschen Reichspost ändern, die zur Bank des kleinen Mannes werden sollte. Doch es dauerte noch einmal 37 Jahre, bis der Deutsche Reichstag 1908 der generellen Einführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zustimmte. Am 1.1.1909 wurde durch Einrichtung von dreizehn über das gesamte Deutsche Reich verteilte Postscheckämter die dazu notwendige Infrastruktur geschaffen.
Doch das Girokonto brauchte noch Jahrzehnte, bis es sich auch im Leben von Privatpersonen zentrale Bedeutung erlangte; bis in die 1960er Jahre wurden Löhne und Gehälter oft noch bar mittels Lohntüte ausgezahlt. Erst nachdem in den 1960er Jahren die Privatbanken die Geschäftsmöglichkeiten mit Privatpersonen erkannten und immer mehr Arbeitgeber ihre Mitarbeiter aufforderten, Gehaltskonten einrichten zu lassen, wurde das Girokonto ein unverzichtbarer Bestandteil zur Teilnahme am Wirtschaftsleben.
Beschreibung eines Girokontos
Ein Girokonto dient der Abwicklung des Zahlungsverkehrs; durch Gutschriften in Form von Bareinzahlungen, Überweisungen und Scheckeinreichungen bildet sich ein so genanntes Sichtguthaben, das jederzeit abdisponiert werden kann und aus diesem Grund auch gar nicht oder nur sehr gering verzinst wird. Die Verfügung über das Sichtguthaben erfolgt mittels Barabhebungen, Schecks, Überweisungen, Abbuchungsaufträgen und natürlich durch Bezahlung mit der Kontokarte, die fast zu jedem Girokonto gehört. Der Saldo auf dem Konto ist somit laufend in Bewegung, was zu dem Synonym “Laufendes Konto” geführt hat.
Ein Girokonto ist per Definition kein Kreditkonto; Verfügungen über das Guthaben hinaus sind nur in Abstimmung mit der kontoführenden Bank möglich. Entstehende Sollsalden sollen grundsätzlich nur zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsengpässe gebildet und im Laufe des Monats wieder durch Zahlungseingänge ausgeglichen werden. Unabhängig davon hat sich eine von der Bank zugesagte genehmigte Überziehungslinie auf dem Girokonto eingebürgert, die in der Regel bis zum Dreifachen des Monatsnettoeinkommens zur Verfügung gestellt und als Dispositionskredit bezeichnet wird.
Girokonto für Jedermann
Aufgrund der fundamentalen Bedeutung eines Girokontos zur Teilnahme am Wirtschaftsleben hat der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), eine Einrichtung der deutschen Kreditinstitute, 1995 die Empfehlung ausgesprochen, jedem Bürger ein Girokonto zugängig zu machen. Nach der als “Girokonto für Jedermann” bekannten Selbstverpflichtung sind Kreditinstitute angehalten, Privatpersonen nur bei Verdacht auf kriminelle Machenschaften wie zum Beispiel Geldwäsche ein Girokonto zu verweigern.
Das Girokonto kann jederzeit vom Kontoinhaber ohne Beachtung von Fristen gekündigt werden. Die fristlose Kündigung des Kontos durch die Bank ist nur bei grobem Verstoß gegen die AGB möglich; ansonsten muss die Bank eine zweimonatige Kündigungsfrist einhalten.
Weitergehende Informationen zum Thema Girokonto findet man unter www.girokonto.org.

