tagesgeldkontovergleich.com - Tagesgeldkonto Vergleich - Tagesgeld & Tagesgeldzinsen online vergleichen

Kapitalertragssteuer


1822direkt Tagesgeld

Die Kapitalertragssteuer (abgekürzt KEST) ist eine spezielle Form der Einkommenssteuer. Sie stellt eine Art pauschale Vorauszahlung der Steuern auf Kapitalerträge dar. Im Allgemeinen wird auch von der Zinsabschlagssteuer (ZAST) gesprochen. Tatsächlich handelt es sich aber um die Kapitalertragssteuer. Die Kapitalertragssteuer beträgt 20% auf Dividenden und Gewinnausschüttungen, 25% auf Erträge aus Genussscheinen mit fester Verzinsung und Wandelanleihen, 30% auf Zinsen aus Konto- und Sparguthaben und 35% auf Zinserträge aus Wertpapieren bei anonymen Tafelgeschäften. Zusätzlich werden 5,5% Solidaritätszuschlag einbehalten. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Steuersätze für verschiede Arten von Kapitalerträgen, was zu Irrtümern und Verwirrung bei Anlegern führen kann

Eine Vermeidung der Steuervorauszahlung/automatischen KEST Abführung durch die Bank kann durch die Erteilung eines Freistellungsauftrages für Kapitalerträge erwirkt werden. Hierbei erteilt der Bankkunde dem kontoführenden/zur KEST-Abführung verpflichteten Institut einen Freistellungsauftrag im Rahmen des Freibetrages (Alleinstehende 750 Euro plus 51 Euro Werbungskostenpauschale = 801 Euro oder Eheleute 1500 Euro plus 102 Euro Werbungskostenpauschale = 1602 Euro). Auch eine gültige Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt führt dazu, dass keine Steuer eingezogen wird. Nur für Erträge die den Freistellungsbetrag überschreiten, wird die KEST automatisch abgeführt. Sofern kein Freistellungsauftrag erteilt wurde, kann eine Steuerrückzahlung im Rahmen der Steuererklärung erfolgen. Alternativ ist eine Verrechnung mit einer eventuellen Steuerschuld des Anlegers möglich.

Die Kapitalertragssteuer wird zum 01.01.2009 abgeschafft. Stattdessen greift dann die Abgeltungssteuer, welche 25% plus Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer beträgt. Alle Kapitalerträge werden ab diesem Zeitpunkt gleich versteuert. Die Abgeltungssteuer führt dazu, dass Kapitalerträge nicht mehr nach dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern sind, sondern mit dem pauschalen Satz von 25%. Davon profitieren besonders Besserverdiener mit dem hohen Spitzensteuersatz. Allerdings werden die Steuervorschriften auch stark vereinfacht.




Sie haben einen inhaltlichen- oder orthographischen Fehler in diesem Text gefunden oder möchte eine Anregung einbringen? Bitte zögern Sie nicht, uns mit Ihrem Verbesserungsvorschlag zu kontaktieren!


Redaktion | Sitemap | Kontakt | Impressum & Datenschutz - © 2008 - 2009 www. tagesgeldkontovergleich .com

Tagesgeld Vergleich - Tagesgeldkonto & Tagesgeldzinsen vergleichen