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Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist versteht sich als die entweder gesetzlich oder vertraglich vorgeschriebene Zeitspanne, die zwischen der Erklärung der Vertragskündigung durch eine Partei bis zur tatsächlichen Auflösung eines Vertragsverhältnisses vergehen muss. Besteht beispielsweise eine Kündigungsfrist von zwei Wochen zu jedem Monatsende, muss die Willenserklärung entsprechend ausgesprochen werden, um wirksam zu werden.
Im Bereich der Kapitalanlage hat die Kündigungsfrist insbesondere bei Versicherungen Bedeutung. Renten- und Kapitallebenspolicen müssen in der Regel einige Wochen vor der tatsächlichen Auszahlung bestehender Guthaben gekündigt werden. Dabei sind die meisten Verträge derart ausgestaltet, dass ein Unterlassen der Kündigung zum rechtzeitigen Zeitpunkt zu einer Verlängerung des Vertragsverhältnisses um ein weiteres Zeitintervall führt.
Bei gewöhnlichen Fondssparplänen besteht in der Regel keine Kündigungsfrist, wobei auch hier die intervallmäßige Zahlung nur dann ausbleibt, wenn rechtzeitig die entsprechende Weisung erfolgt.
Der Gesetzgeber schreibt bei einigen Vertragsarten minimale Kündigungsfristen vor, die einzuhalten sind und bei Verletzung eingeklagt werden können. Grund für die Restriktionen ist dabei zumeist der politische Wille, Verbrauchern eine bessere Stellung zu verleihen.


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