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Nominalzins

Als Nominalzins versteht sich der Zinssatz, der auf ein ausgereichtes Darlehen erhoben oder auf Sparguthaben gezahlt wird. Der Nominalzins ist strikt abzugrenzen vom effektiven Zins und vom Realzins. Er wird linear auf valutierende Beträge erhoben bzw. gezahlt. Die Kosten eines Darlehens lassen sich an dem Nominalzins nicht ablesen. Auch berücksichtigt die Größe keinerlei inflationäre Entwicklungen und ist somit monetär zu verstehen.
Die Abgrenzung des Nominal- von anderen Zinssätzen ist insbesondere bei Darlehen von signifikanter Bedeutung, die nicht zu 100 Prozent ausbezahlt werden. Wird auf einen Kredit über 10.000 Euro z.B. ein Nominalzinssatz in Höhe von 5 Prozent erhoben, das Darlehen aber nur zu 90 Prozent ausbezahlt, muss der Darlehensnehmer effektiv 5,5 Prozent Zinsen auf den tatsächlich ausgereichten Betrag zahlen, da ein Zehntel des Kredits zwar valutiert, aber nicht in Barmitteln zur Verfügung steht.
Da bei der nominalen Verzinsung inflationäre Tendenzen unberücksichtigt bleiben, reicht die Größe nicht aus, um die Wertentwicklung einer Kapitalanlage im Hinblick auf die Kaufkraft des Vermögens darzustellen. Ein Banksparplan beispielsweise, der mit fünf Prozent im Jahr verzinst wird, steigt bei einer jährlichen Teuerungsrate von drei Prozent real um lediglich zwei Prozent im Wert. Der rein monetäre Charakter des Nominalzinses verbietet daher eine Konzeption von Finanzinstrumenten- und Strategien ohne die Nutzung weiterer Größen.


Bank of Scotland - Tagesgeld