Sparerfreibetrag
Einkünfte aus Kapitalanlagen unterliegen im deutschen Steuerrecht der Einkommenssteuer. Anleger müssen ihre Zinseinkünfte daher im Rahmen ihrer Einkommenssteuer angeben. Um Sparer jedoch nicht zu benachteiligen, steht jedem Bürger in Deutschland ein Sparerfreibetrag von 750 Euro zur Verfügung. Gleichzeitig können Anleger zusätzlich einen Werbungskostenpauschbetrag von 51 Euro geltend machen. Da der Sparerfreibetrag jedem Bürger zusteht, erhalten Ehegatten einen Freibetrag von 1.500 Euro. Um ihn geltend zu machen, muss ein Freistellungsauftrag bei der jeweiligen Bank gestellt werden.
Durch die Stellung des Freistellungsauftrages haben Anleger die Möglichkeit, verdiente Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen aus Investmentfonds) bis zu der im Auftrag genannten Summe steuerfrei zu erhalten. Hierbei ist es möglich, den Freistellungsauftrag auf mehrere Institute zu verteilen. Entsprechende Formulare stehen bei den Banken vor Ort oder aber als Download auf der Internetseite des Instituts zur Verfügung. Die Summe aller gestellten Aufträge darf jedoch den Gesamtbetrag nicht übersteigen. Sofern der Freistellungsauftrag jedoch überschritten wird, berechnet die Bank derzeit 30% Kapitalertragssteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag. Ab 2009, nach der Einführung der Abgeltungssteuer, fallen für Zinserträge, die den dann geltenden Sparer-Pauschbetrag überschreiten, lediglich 25% Abgeltungssteuer an. Hinzu kommen ebenfalls 5,5% Solidaritätszuschlag sowie die Kirchensteuer, falls der Anleger kirchensteuerpflichtig ist.
Der “Sparer-Pauschbetrag” ab 2009 kann in Höhe von 801 Euro pro Person gestellt werden und liegt damit auf der Höhe des derzeit geltenden Freistellungsauftrages. Ehepaare haben damit die Möglichkeit 1.602 Euro ihrer Zinserträge freizustellen. Änderungen bestehender Aufträge müssen aufgrund dessen bei der Bank nicht getätigt werden, die Freistellungsaufträge gelten unverändert weiter.
Um Neueinrichtungen oder Änderungen des Sparer-Pauschbetrages durchführen zu können, muss das Formular der Bank verwendet werden. Änderungen oder Streichungen auf diesem Formular machen es ungültig. Sofern der Freibetrag für ein Ehepaar beantragt wird, müssen beide Ehepartner diesen Auftrag unterschreiben. Ein Auftrag für einen Minderjährigen muss immer von allen Erziehungsberechtigten gemeinsam unterschrieben werden.
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