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Umlaufgrenze


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Der Begriff Umlaufgrenze spielt vor allem bei Wertpapieren eine Rolle, die durch reale Sicherheiten gedeckt werden. Zu dieser Form der Geldanlage zählen etwa Pfandbriefe oder Kommunalobligationen. Bei beiden Varianten handelt es sich um Anleihen, die durch ein Kreditinstitut ausgegeben werden. Im Fall der Kommunalobligation wird der Wert einer Anleihe durch Städte oder Kommunen abgesichert, das Kapital fließt im Gegenzug in Projekte, die zum Beispiel dem Ausbau der kommunalen Infrastruktur dienen. Bei Pfandbriefen gestaltet sich die Sicherung etwas anders, hier werden Hypotheken auf Immobilien oder andere Güter eingesetzt. Allgemein beschreibt der Begriff „Umlaufgrenze“ die Menge der sich in Umlauf befindenden Anleihen, da diese durch das Grund- sowie Aktienkapital der Banken gesichert werden müssen. Ein Emittent kann also aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen zur Umlaufgrenze nicht mehr Wertpapiere ausgeben, als ihnen an tatsächlichem Wert entgegensteht. Auf diese Art und Weise wird dem Anleger eine Sicherheit für den Fall der Insolvenz des Emittenten gegeben.




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