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Zinseszins


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Zinseszins ist die Bezeichnung für einen Vorgang, bei dem bereits verzinstes Kapital eines Sparers nicht aus der Einlage abgezogen wird, sondern auch weiterhin die fälligen Zinsen zugeschlagen werden. Damit werden also auch die erhaltenen Zinsen einer Vorperiode zum folgenden Zuschlagstermin verzinst und erhöhen den Kapitalwert der Anlage im nächsten Zeitraum. Zinseszinseffekte zählen damit zu den grundlegenden Instrumenten im Rahmen einer Spar- bzw. Kapitalanlage und tragen maßgeblich zum Anwachsen des Vermögens bei. Um das Kapital zum Ende einer Laufzeit bestimmen zu können, muss das Startkapital mit dem Aufzinsungsfaktor multipliziert werden (Kn = K0*qn). Dieser berechnet sich aus der Formel q = 1+p/100, wobei p für den Zinssatz steht. In Deutschland sind Verträge verboten, die eine Berechnung des Zinseszinses vorschreiben, Einzelheiten hierzu werden im Rahmen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Ausnahmen gelten aber für Banken und andere Finanzdienstleister: Diese können einer Einlage die nicht ausgezahlten Zinsen allerdings zuschlagen und erneut einer Verzinsung zuführen.




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