Einlagensicherung
Einlagensicherung der Banken in der EU
Wer als Anleger nach interessanten Angeboten im Tagesgeld- oder Festgeldbereich sucht, stößt unweigerlich auch auf ausländische Banken wie die Bank of Scotland oder die niederländische ABN AMRO bzw. Credit Europe Bank. Trotz attraktiver Zinssätze stellt sich hier für viele Sparer schnell die Vertrauensfrage: Wie sicher ist mein Geld bei ausländischen Banken? Wie sieht es mit der Einlagensicherheit im Vergleich zu deutschen Kreditinstituten aus? In der Regel gibt es keinerlei Grund zur Besorgnis! Diese Einschätzung bestätigt auch die Stiftung Warentest im Finanzmagazin Finanztest (Ausgabe 7/2011).
Die Sicherheit der Anlage ist für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verbindlich geregelt (EU-Richtlinie 2009/14/EG). Danach besteht für jeden Bankkunden eine Mindestgarantie-Sicherheit von 100.000 Euro. Ist die eine Bank zahlungsunfähig, treten entsprechende Sicherheitssysteme in Kraft. Der Kunde wird über die Umstände in Kenntnis gesetzt und kann seine Forderungen geltend machen.
Bei einer ausländischen Bank muss diese Forderung beim dortigen Kreditinstitut geschehen. Die gesetzliche Auszahlungsfrist einer Entschädigung beträgt in Deutschland derzeit 30 Tage. Europaweit soll die Frist zur behördlichen Feststellung der Insolvenz künftig auf 5 Tage sowie die Auszahlungsfrist auf höchstens 20 Tage gesenkt werden. Wichtig: Alle genannten Bedingungen gelten nur für Banken innerhalb der EU. Sollte das Geld bspw. bei einer isländischen oder türkischen Bank liegen, sind dort andere Sicherheitsmaßstäbe gültig. Island und die Türkei sind derzeit keine Mitglieder der Europäischen Union.
Bei verschiedenen Banken besteht hingegen sogar ein Mehrfachschutz: So verfügt die französische Cortal Consors sowohl über die Einlagensicherung des französischen Staates als auch über die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB). Diese Doppelstellung existiert auch bei anderen Kreditinstituten. Bei Zahlungsunfähigkeit müssen sich Kunden dann an beide Sicherungseinrichtungen wenden.
Sicherungsgrenzen bei der Einlagensicherung in der EU
Einen Überblick über die Sicherungsgrenzen in Europa finden Sie in dieser Übersicht:
| Land | Einlagensicherungsgrenze |
| EU bzw. Europa | |
| Belgien | 100.000,- Euro |
| Bulgarien | 100.000,- Euro |
| Dänemark | 100.000,- Euro |
| Deutschland | 100.000,- Euro |
| Estland | 100.000,- Euro |
| Finnland | 100.000,- Euro |
| Frankreich | 100.000,- Euro |
| Griechenland | 100.000,- Euro |
| Grossbritannien | 85.000,- Pfund |
| Irland | 100.000,- Euro |
| Island | 20.887,- Euro (nicht gesichert, da Staatsbankrott möglich) |
| Italien | 103.291,38 Euro |
| Lettland | 100.000,- Euro |
| Litauen | 100.000,- Euro |
| Luxemburg | 100.000,- Euro |
| Niederlande | 100.000,- Euro |
| Österreich | 100.000,- Euro |
| Portugal | 100.000,- Euro |
| Schweden | 100.000,- Euro |
| Schweiz | 100.000,- CHF |
| Slowenien | 100.000,- Euro |
| Spanien | 100.000,- Euro |
| Außerhalb der EU bzw. Europas | |
| Japan | 100.000,- JPY |
| Kanada | 100.000,- CAD |
| USA | 100.000,- USD |
| Stand: 01.01.2011 | |
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